Warum muss ich meine Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um einen Studienplatz in Deutschland nachweisen?
Die Beherrschung der deutschen und/oder englischen Sprache ist ein wesentlicher Faktor für Ihren Studienerfolg in Deutschland.
Der Unterricht an den deutschen Hochschulen wird überwiegend in deutscher Sprache abgehalten.
Es gibt auch internationale Studiengänge, die aufgrund ihrer internationalen Ausrichtung den Unterricht in englischer Sprache abhalten. Diese Studiengänge werden jedoch häufig mit Unterricht in einer deutschen oder weiteren Fremdsprache kombiniert.
Aus diesem Grund verlangen die Hochschulen in Deutschland von ihren ausländischen Studienbewerbern stets den Nachweis eines anerkannten Sprachzertifikats, das die Kompetenz in diesen Fremdsprachen bescheinigt.
Was sind die deutschen Sprachvoraussetzungen für ein Hochschulstudium in Deutschland?
Ohne ausreichende Deutschkenntnisse können Sie nicht an einem akademischen Studiengang in Deutschland teilnehmen, wenn der Unterricht ganz oder teilweise in der Landessprache abgehalten wird.
Um Ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen, müssen Sie für ein solches Studium eine Bescheinigung über das Bestehen eines anerkannten Deutschtests vorlegen. Andernfalls müssen Sie eine Bescheinigung über den Abschluss eines anerkannten Studiengangs vorlegen, der in einer solchen Sprache unterrichtet wird.
Ein internationales Studium in Deutschland setzt im Vergleich zu anderen Studiengängen in der Regel keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse voraus. Das liegt daran, dass die meisten internationalen Studiengänge in Deutschland die englische Sprache als Unterrichtssprache haben.
Deutschkenntnisse für das Bachelor-Studium
Um an einem Bachelor-Studiengang in Deutschland teilzunehmen, der in deutscher Sprache unterrichtet wird, müssen Sie Deutschkenntnisse nachweisen, die mindestens dem Niveau C1 des GER oder DSH II entsprechen.
Deutsche Sprachkenntnisse für ein Master-Studium
Die Teilnahme an einem deutschen Masterstudiengang setzt Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH I oder DSH II voraus.